Ensemble en Action
Bewegungsfreiheit für alle Geflüchtete in der BRD! – Residenzpflicht abschaffen! | Freedom of movement for refugees! – Abolish the Residenzpflicht! | Liberté de circulation pour les réfugiés! – Abolir la Residenzpflicht!
Initiative Togo Action Plus e.V. (ITAP e.V.)
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Seit März 2011 wurde die Residenzpflicht nun auch in Sachsen-Anhalt auch für Asylbewerber_innen “aufgehoben”. Praktisch ist dies jedoch – wie auch in Berlin/Brandenburg – hier nicht der Fall. Nach Aussagen von Geflüchteten kommt es noch immer vor, dass von der Polizei explizit nach einer Verlassenserlaubnis gefragt wird, auch wenn sich Geflüchtete innerhalb der Landesgrenzen bewegen. Von Fahrten in andere Bundesländer ganz zu schweigen. Hier greift das rassistische Gesetz der Residenzpflicht in vollem Umfang.
Daraufhin startete die Initiative Togo Action Plus e.V. (ITAP e.V.) im Juni 2011 eine Faxkampagne an den neuen Innenminister Sachsen Anhalts, Holger Stahlknecht (CDU). Die Mitglieder von ITAP e.V. forderten darin die konsequente Abschaffung der Residenzpflicht, eine Abschaffung der 10€ Gebühr, die von Geflüchteten für das Ausstellen einer Verlassenserlaubnis verlangt wird, sowie einen Stopp der gezielten Polizeikontrollen in Sachsen-Anhalt im Sinne des racial profiling.
Die Antwort Stahlknechts auf die Faxkampagne macht seinem Namen und seiner Partei alle Ehre und zeigt offen, das die vom ehemaligen Innenminister Holger Hövelmann eingeführte Lockerung der Residenzpflicht ganz und gar nicht der Meinung Stahlknechts entspricht. So verteidigt er die Residenzpflicht und schreibt, dass die den räumlichen Beschränkungen zugrunde liegenden Überlegungen von hoher Relevanz seien. Er argumentiert deutlich für eine durch die Residenzpflicht erwirkte kurzfristige Erreichbarkeit der Asylbewerber, um das Asylverfahren zu beschleunigen sowie um eine mögliche Ausreisepflicht von Geduldeten zeitnah durchzusetzen. In anderen Worten: Die Residenzpflicht ist von hoher Relevanz, um Menschen zu kontrollieren und schneller abzuschieben.
Darüber hinaus – und so weit scheint Stahlknecht gar nicht erst denken zu wollen – besteht noch immer kein Recht auf Bewegungsfreiheit für das gesamte Bundesgebiet. Für Fahrten in andere Bundesländer müssen noch immer Verlassenserlaubnisse beantragt werden, die in der Praxis – gerade von der Ausländerbehörde Merseburg – oftmals unbegründet abgelehnt werden.
In neokolonialer Manier beutet Sachsen-Anhalt – und andere Bundesländer – Geflüchtete auch noch finanziell aus. Seit 2007 klagte Komi E. gegen die 10€ Gebühr und bekam vom Verwaltungsgericht Halle (Saale) Recht. Das Urteil vom 26. Februar 2010 entschied, dass das Erheben von Gebühren für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis rechtswidrig ist. Nicht nur, dass trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) in der Praxis der Ausländerbehörden teilweise noch immer 10€ von dem wenigen Bargeld Geflüchteter einkassiert werden, möchte der Landkreis Saalekreis nun im Rahmen des stattgegebenen Berufungsverfahrens die Gebühr scheinbar rechtskräftig machen. Noch in diesem Sommer startet das Berufungsverfahren der Ausländerbehörde gegen Komi E. vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Magdeburg).
Im Zuge des anstehenden Prozesses sowie der eindeutig rassistisch motivierten Gutheißung der Residenzpflicht von Seiten der Politik wollen wir den öffentlichen Druck erhöhen und lauthals unsere Forderungen auf den Straßen Merseburgs kundtun:
- Residenzpflicht in der BRD abschaffen! Das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit muss Praxis werden!
- Die Praxis der kapitalistischen Ausbeutung von Geflüchteten in deren Herkunftsländern und in Deutschland muss ein Ende haben: Ein Ende der 10 € Gebühr!
- Ein Ende den gezielten Polizeikontrollen im Sinne des racial profiling!
Demonstration | Freitag, 29. Juli 2011 | 12 Uhr | Start am Merseburger Hauptbahnhof (Sachsen-Anhalt)
Abfahrt aus Berlin mit Bus und Bahn | Treffpunkt 9 Uhr (pünktlich) vor dem Reisezentrum im S-Bahnhof Alexanderplatz
Anmeldung via E-Mail unter togoactionplus@googlemail.com oder Handy unter 0176-73902314
Demonstration | Friday, 29. Juli 2011 | Beginning 12 o’clock at central station Merseburg (Sachsen-Anhalt)
Departure from Berlin by bus and train | Meetingpoint: 9 o’clock (on time) in front of the “Reisezentrum” inside the train station Alexanderplatz
Notification via email togoactionplus@googlemail.com or mobile 0176-73902314
Démonstration | Vendredi le 29 juillet 2011 | Départ à 12 h à la gare de Merseburg (Saxe-Anhalt)
Départ à 9 heures (à l’heure) avant le „Reisezentrum“ dans la gare Berlin Alexanderplatz
L’inscription via e-mail togoactionplus@googlemail.com où le portable 0176-73902314
Ensemble en Action – solidarity is our weapon! ITAP e.V.
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E-Mail: togoactionplus@googlemail.com
mobil: 0176-73902314
Weder Mühe noch Kosten scheut der Staat, wenn es darum geht, rassistische Maßnahmen durchzusetzen: Nicht nur, dass Flüchtlinge in Deutschland in Apartheid leben müssen; darüber hinaus wird von ihnen eine Gebühr von über 10,00 € für eine Erlaubnis eingefordert, wenn sie den jeweiligen Landkreis verlassen wollen. Seit Dezember 2007 nun klagt Komi E. gegen diese Gebühr. Was sich bisher im Kampf gegen das staatliche Organ „Ausländerbehörde“ getan hat und was die Residenzpflicht für Deutschland bedeutet, beantwortet der Rechtsanwalt Volker Gerloff in einem Interview mit Initiative Togo Action Plus e.V. (ITAP).
ITAP: Lieber Herr Gerloff, guten Tag. Sie vertreten Komi E. in der Klage gegen die 10 € Gebühr, die der jeweiligen Ausländerbehörde für einen Antrag einer Verlassenserlaubnis von Flüchtlingen bezahlt werden muss. Erst mit diesem „Urlaubsschein“ dürfen Flüchtlinge den Ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen. Wie ist diese Praxis rechtlich geregelt?
Volker Gerloff: Asylbewerber und Menschen mit einer Duldung dürfen ihren Landkreis bzw. ihr Bundesland nur mit einer Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen. Einige Ausländerbehörden erheben für die Erteilung dieser Erlaubnis eine Gebühr von 10,00 €. Eine konkrete Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühr gibt es nicht. Daher stützen die Ausländerbehörden ihre Praxis auf eine sog. Generalklausel, die besagt: Für „sonstige Bescheinigungen auf Antrag“ ist eine Gebühr von 10,00 € zu erheben. Hier beantragen die Betroffenen aber keine Bescheinigung, sondern eine Verlassenserlaubnis – die Bescheinigung wird von Amts wegen ausgestellt, so dass es letztlich keine Rechtsgrundlage für diese Gebühr gibt.
ITAP: Wie stark ist diese Praxis in den Ausländerbehörden verbreitet und wie wird eine solche Praxis in den Behörden selbst kommuniziert und legitimiert?
Volker Gerloff: Nach meinen Erfahrungen gibt es die Praxis der Gebührenerhebung nur vereinzelt. Im Freistaat Sachsen bspw. gibt es einen Ministererlass, wonach keine Gebühr für die Verlassenserlaubnis zu erheben ist. Andere Landes-Innenministerien wiederum weisen ihre Ausländerbehörden an, die Gebühr zu erheben. Der Rot-Rote-Senat in Berlin spricht sich ebenfalls für eine Gebührenerhebung aus. Der Effekt dieser Gebührenpraxis ist jedoch, dass die Betroffenen auf die Einholung jener Verlassenserlaubnis verzichten, da sie sich diese nicht leisten können. Somit werden sie straffällig, wenn sie ihren Landkreis bzw. ihr Bundesland ohne Erlaubnis verlassen. Das wiederum bedeutet einen erheblichen Aufwand und Kosten für den Staat um die entsprechenden Strafverfahren zu betreiben.
ITAP: Würden Sie von Willkür sprechen?
Volker Gerloff: Willkür ist ein starkes Wort. Dafür müsste die Motivation für die Gebührenerhebung insbesondere von sachfremden Erwägungen getragen sein. Dazu müsste zunächst klar werden, was die Landes-Innenministerien dazu treibt, derart beharrlich an einer höchst zweifelhaften 10 € Gebühr festzuhalten. Offiziell geht es um fiskalische [finanzielle] Interessen des Staates. Es dürfte jedoch offensichtlich sein, dass der Aufwand für die Erhebung der Gebühr und die Folgekosten durch die Beschäftigung der Justiz weitaus höher sein dürften, als der „Nutzen“ durch die Gebühr. Angesichts der fehlenden Rechtsgrundlage und der untauglichen Begründung ist es aus meiner Sicht durchaus gerechtfertigt, von Willkür zu sprechen.
ITAP: Können Sie sagen, wie oft diese Praxis durchgeführt wird? Und was bedeutet die Auflage einer 10 € Gebühr für Flüchtlinge ganz konkret?
Volker Gerloff: Wenn man weiß, dass der betroffene Personenkreis oft nur ca. 40,00 € Bargeld im Monat bekommt, so handelt es sich um eine sehr hohe Gebühr. Wenn Geduldete oder Asylbewerber_innen den Landkreis oder das Bundesland verlassen möchten, tun sie dies in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln und müssen dafür bereits einen Großteil ihres Bargeldes für den Fahrschein aufbringen. Sie haben also die Wahl, ca. 25 % des Bargeldes für eine Gebühr einzusetzen und dadurch mglw. kein Geld mehr für den Fahrschein zu haben oder sie treten die Reise ohne Erlaubnis und mit der Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung an. Die Behörden, die die Gebühr erheben, tun dies für jede Verlassenserlaubnis, wobei es oft nicht bei einer Verlassenserlaubnis im Monat bleibt, wenn man bedenkt, wie klein mancher Landkreis ist. Wer z.B. am Rand eines Landkreises wohnt, braucht schon eine Verlassenserlaubnis, wenn er den Nachbarort besuchen will oder wenn er einen Zug benutzen will, der auch durch „unerlaubtes Gebiet“ führt.
ITAP: Komi E. klagt ja nun seit einigen Jahren gegen die Erhebung der 10,00 € Gebühr. Wie hat es mit der Klage angefangen? Was waren die ersten Schritte?
Volker Gerloff: Zunächst wurde gegen die Erhebung einer Gebühr Widerspruch eingelegt. Da die Gebühr wie selbstverständlich ohne jede Prüfung des Einzelfalls und ohne Begründung und auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung erhoben wird, besteht eine Widerspruchsfrist von einem Jahr. Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid wurde Klage erhoben. Das war im Dezember 2007.
ITAP: Was hat sich bei der Klage bisher getan, gibt oder gab es erste Erfolge?
Volker Gerloff: Das Verwaltungsgericht Halle hat die Gebühr im Februar 2010 für rechtswidrig erklärt. Dagegen hat die Ausländerbehörde die Zulassung der Berufung beantragt und auch bekommen. Nun wird die Sache vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg neu verhandelt werden.
ITAP: Wie verhält sich die Ausländerbehörde auf der Anklagebank?
Volker Gerloff: Die Ausländerbehörde hat zunächst die Sache banalisiert und war sich ihrer Sache wohl recht sicher. Es ist kein Bewusstsein vorhanden, dass 10,00 € für die Betroffenen sehr viel bedeuten. Es scheint auch eine Deformierung des Rechtsbewusstseins entstanden zu sein, da im Ausländer- und Asylrecht das allgemeine deutsche Rechtssystem teilweise ausgehebelt ist und teilweise schlicht nicht beachtet wird. Es herrscht daher ehrliches Unverständnis, warum überhaupt gegen eine 10,00 € Gebühr geklagt wird. Daher hat die Ausländerbehörde die Relevanz dieser Sache anfangs unterschätzt und ist nicht einmal zur mündlichen Verhandlung erschienen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts erklärte die Ausländerbehörde plötzlich, wie ungeheuer wichtig die zu klärende Rechtsfrage sei und das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Ausländerbehörde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.
ITAP: Was ist ihre juristische Meinung zu dieser Verfahrensweise?
Volker Gerloff: Es ist erstaunlich, dass die Ausländerbehörde zunächst alles tut, um zu begründen, warum die Sache auf keinen Fall grundsätzliche Bedeutung haben kann und nunmehr das Gegenteil vertritt. Wenn „ein_e Ausländer_in“ die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil beantragt, dann würde ihm_ihr in dieser Konstellation vorgeworfen werden, er_sie habe in der ersten Instanz nicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache hingewiesen. Hier ist nun aber die Ausländerbehörde diejenige, die eine Berufung begehrt und siehe da, ihr widersprüchliches Verhalten ist kein Problem. Freilich ist es aber auch eine Chance, nun die Sache vor einem oberen Gericht verhandeln und klären zu können
ITAP: Was ist politisch möglich, die 10,00 € zu verhindern?
Volker Gerloff: Jedes Landes-Innenministerium kann sofort diese unsinnige Praxis abschaffen. Warum das nicht geschieht und dem Beispiel von Sachsen nicht flächendeckend gefolgt wird, müssen die jeweiligen Minister beantworten. Dass selbst ein „Rot-Roter-Senat“ in Berlin an dieser Praxis festhält ist freilich etwas peinlich, doch leider fügt sich dieses Verhalten des Berliner Senats in sein gesamtes Verständnis von Migrationspolitik.
ITAP: Wenn Komi E. die Klage verliert, welche Wege können wir dann beschreiten? Welche Instanzen müssen wir dann anrufen?
Volker Gerloff: Es wäre denkbar, dass das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässt. Ansonsten bleibt nur die Verfassungsbeschwerde und ggf. eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wobei diese Verfahren in der Regel mehrere Jahre dauern. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird also für längere Zeit abschließend sein, so dass es sich hoffentlich um eine positive Entscheidung handeln wird.
ITAP: Wenn Komi E. die Klage gewinnt, welche Auswirkungen hat dies dann auf die Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt und vielleicht auch auf die in ganz Deutschland?
Volker Gerloff: Ein positives Urteil durch das OVG hat zunächst nur für Komi Edzro eine direkte Auswirkung. Die Behörden und Verwaltungsgerichte des Landes Sachsen-Anhalt sind jedoch gehalten, die Rechtsprechung ihres OVG zu beachten, so dass die Erhebung der Gebühren für Sachsen-Anhalt Geschichte wäre. Für andere Bundesländer kann ein solches Urteil Signalwirkung haben.
ITAP: Die Mitglieder des Initiative Togo Action Plus e.V. kämpfen ja nicht nur gegen die 10,00 € Gebühr, sondern setzt sich für die Abschaffung der Residenzpflicht generell ein, die wir als postkoloniales Apartheidsgesetz entschieden ablehnen. Wie konnte ein solches Gesetz wie die Residenzpflicht entstehen und sich so lange halten?
Volker Gerloff: Die deutsche Residenzpflicht ist einzigartig in Europa und verursacht einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand für den Staat. Rassistische Repressionen sind es aber offenbar wert, Steuergelder dafür aufzuwenden. Die Residenzpflicht für Asylbewerber besteht seit 1982 und für Geduldete seit Januar 2005. Die offizielle Begründung bei Asylbewerbern ist die Sicherung des Asylverfahrens und die Abschreckung potentieller Asylbewerber. Bei Geduldeten wird gesagt, sie sollen nicht besser gestellt sein als Asylbewerber. Es ist schon ein wenig pervers, zu sagen, ein Asylverfahren könne nur gesichert werden, wenn die Asylbewerber ihren Landkreis nicht verlassen dürfen. Im Sozialrecht gibt es ähnliche Bedürfnisse der Verfahrenssicherung. Hier wird sich aber mit einer Abmeldepflicht beholfen. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, es „Hartz IV“-Empfängern zu verbieten, ihren Landkreis zu verlassen, für eine Verlassenserlaubnis 10,00 € zu verlangen und Verstöße strafrechtlich zu verfolgen.
ITAP: Ist die Residenzpflicht Ihrer Meinung nach ein rassistisches Gesetz?
Volker Gerloff: Ich wüsste nicht, welche Bezeichnung besser geeignet sein sollte. Die schwächste Gruppe der Gesellschaft wird hier mit einer völlig sinnlosen aber aufwendigen Repression bedacht. Wenn das kein Rassismus ist, was dann? Das Europarecht schreibt vor, dass eine Residenzpflicht für Asylbewerber nur im begründeten Einzelfall verhängt werden darf und Verstöße dagegen dürfen mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen bedacht werden. Dennoch bleibt Deutschland bei seiner Praxis, die Residenzpflicht für alle Asylbewerber und Geduldete per Gesetz – ohne Einzelfallprüfung – festzuschreiben und Verstöße dagegen strafrechtlich zu verfolgen. Leider ist bisher noch kein Fall dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) vorgelegt worden.
ITAP: Warum setzen Sie sich als Rechtsanwalt für den Kampf gegen Rassismus ein?
Volker Gerloff: Als Rechtsanwalt habe ich die Interessen meiner Mandanten zu vertreten. Das Interesse meiner Mandanten ist es, frei von rassistischen Repressionen leben zu können. Als Bürger dieses Staates ist es mir peinlich, dass nach wie vor mit großem Engagement an den Sondergesetzen für „Ausländer_innen“ festgehalten wird und bis heute eine aggressive Abwehrhaltung gegen alles Fremde in deutschen Parlamenten mehrheitsfähig ist.
ITAP: Wie schätzen Sie hier die politischen Möglichkeiten ein, um das Ziel, die Abschaffung der Residenzpflicht in ganz Deutschland, zu verwirklichen? Sind Sie hoffnungsvoll?
Volker Gerloff: Die Hoffnung stirbt zuletzt! Bevor die Apartheid in Südafrika zusammenbrach, standen ihre Kritiker auch lange Zeit auf vermeintlich verlorenem Posten und so ließen sich weitere Beispiele anführen. Zeiten ändern sich und es gilt, gegen Missstände anzukämpfen, bis sie beseitigt sind. Derzeit gibt es aber keinen ernsthaften politischen Willen zur Abschaffung der Residenzpflicht. Die politischen Verfechter der Residenzpflicht folgen dem Irrglauben, dass das Wahlvolk eine Abschaffung dieser Institution nicht honorieren würde. Die Masse der Bevölkerung hat jedoch keine Ahnung, dass es etwas derartiges in Deutschland überhaupt gibt, so dass die Abschaffung weitgehend unbemerkt in der deutschen Bevölkerung bleiben dürfte. Allerdings müssten sich die Polizist_innen neue Aufgaben suchen, die derzeit auf Bahnhöfen und anderswo „Jagd“ auf „ausländisch“ aussehende Menschen machen, um „Residenzpflichtsverletzer“ zu ertappen. Auch in der Verwaltung und der Justiz würden Kapazitäten frei werden. Die Vorteile der Abschaffung der Residenzpflicht lägen in Zeiten knapper öffentlicher Kassen objektiv im Interesse des Staates. Daraus wird aber auch erkennbar, welche ideologische Verbissenheit hier auf der Gegenseite aufgebrochen werden muss.
ITAP: Vielen Dank für das Gespräch!
Lager Möhlau wurde nicht gekündigt!
juin 25, 2010
Landkreis Wittenberg hat Vertrag nicht gekündigt- Lagerdasein in Möhlau geht weiter!
Öffentlichkeit braucht mehr Informationen und Proteste!
Es war unmittelbar nach dem Internationalen Tag des Flüchtlings (20.6.). Am 21.6. stand die Entscheidung für den Landkreis Wittenberg zu einer Kündigung des Vertrags mit dem Eigentümer des Lagers Möhlau und zu alternativen Wohnungsunterbringungen an. Wie No Lager Halle mitteilt, hat Wittenberg den Vertrag mit dem Betreiber des Lagers Möhlau nicht gekündigt.
No Lager Halle: “Ab dem 01.01.2011 kann der Vertrag vierteljährlich gekündigt werden. Der Landkreis zieht nach wie vor eine bürokratische Lösung vor, dass die Flüchtlinge nicht sich selbst Wohnungen suchen dürfen. Er versucht sich so mehr Zeit zu verschaffen. Der Druck für eine dezentrale Unterbringung muß verstärkt werden!!” mehr Infos von No Lager Halle
Diese Entscheidung des Kreistags Wittenberg ist eine Hinhaltung, mit der politisch Verantwortliche immer noch den alten Zustand beibehalten und der Selbstbestimmtheit der Flüchtlinge eine Absage erteilen. Das bedeutet, dass die 206 Flüchtlinge noch immer im Wald leben müssen und in einem menschenunwürdigen Lager ausgegrenzt bleiben, und es bedeutet, dass ihnen die massiven wohnlichen, medizinischen und psychischen Einschränkungen in ihrem Leben und Alltag sehenden Auges weiterhin zubemessen werden. Nun sieht es so aus, dass eine Lösung verworfen wird, wonach sich alle Flüchtlinge selbst Wohnungen suchen und dezentral untergebracht werden sollten. Zwar haben die Beispiele in Sangerhausen und Dessau gezeigt, dass es auch ganz ohne zentrale Flüchtlingsunterkünfte geht. Aber immer noch scheinen in Wittenberg besondere Bedingungen für Flüchtlinge angewendet zu werden, die leider mit “Integration” nichts zu tun haben. Die Initiative Togo Action Plus erklärt ihren Protest gegen die fortgesetzte Ausgrenzung der Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt und gegen die Abwertung ihrer Lebensverhältnisse in einer Art Ausnahmezustand.
Es gibt immer wieder zu denken, dass solche Flüchtlingslager wie Möhlau in der deutschen Gesellschaft betrieben werden, die sich als Informations- und Mobilitätsgesellschaft brüstet. Und es gibt uns zu denken, dass dieses Lager bei aktiver Öffentlichkeitsarbeit über die Misere der BewohnerInnen, bei den deutlichen Berichten der betroffenen Flüchtlinge über ihre Lebensumstände, dennoch von den politisch Verantwortlichen beibehalten wird. War die öffentliche Arbeit und der Protest noch nicht laut und störend genug? Auch wir werden weiterhin für die Öffentlichkeit über Möhlau aktiv bleiben.
Es ist für uns immer noch eine Notwendigkeit, den strukturellen Rassismus, mit dem Flüchtlinge in Deutschland abgeschreckt, von der deutschen Gesellschaft ausgeschlossen werden sollen, zu skandalisieren. Was für das System unspektakulär abrollen soll, was als Normalität aussehen soll, gibt uns täglich Anlass zu streiten und unsere Stimme zu erheben.
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Bericht von der Kundgebung für dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge in Wittenberg.
Am 18.6. organisierten No Lager Halle und die Flüchtlingsinitiative Möhlau eine Kundgebung mit Fest auf dem Marktplatz in Lutherstadt Wittenberg. Dabei forderten SprecherInnen u. a. vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt eine dezentrale Unterbringung der BewohnerInnen von Möhlau in Wohnungen. Auch die Initiative Togo Action Plus war vor Ort.
Redebeitrag der Initiative Togo Action Plus, Berlin:
“Für die Freiheit und Selbstbestimmtheit der Flüchtlinge! Private Wohnungen in Wittenberg und umfassende Versorgung für alle Flüchtlinge!
Die Flüchtlinge von Möhlau müssen endlich ihre Ruhe und ihre anständigen Wohn- und Lebensverhältnisse bekommen. Denn sie sind bis jetzt gezwungen, menschenunwürdige Einschränkungen im Lager Möhlau zu erdulden
– das sind unwürdige Wohnverhältnisse in einer abbruchreifen Lagerkaserne
– das sind kilometerweite Fußwege zu den nächsten Einkaufsmöglichkeiten, zu den Behörden und zum Arzt
– das sind Isolation und Ausgrenzung im Wald
– das ist völlige Unterversorgung bei medizinischer und therapeutischer Hilfe
– das sind fehlende soziale Kontakte, Bildungs- und Integrationsmöglichkeiten für die Kinder
– und das sind für die Erwachsenen fehlende Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten und fehlende Kontakte und Integrationsmöglichkeiten.
Die Menschen von Möhlau sind von Entbehrungen gezeichnet. In dem Ausnahmezustand, in dem sich die Flüchtlinge in Möhlau zwangsweise befinden, müssen sie täglich auf Dramen gefasst sein. Über Jahre hinweg kam immer wieder die Polizei zu Abschiebeanordnungen hierher. Hier ereigneten sich zwei Suizide und etliche Selbstmordversuche, die von Flüchtlingen als letzter Ausweg in ihrer Perspektivlosigkeit, ihrer Ungewissheit und der ständigen Drohung der Abschiebung gesehen wurden. Hier erlitt Azad Murat H. tödliche Brandverletzungen, und während die BewohnerInnen noch unter Schock standen, erschienen in den Wochen danach erneut Polizei und Ausländerbehörde für eine Abschiebeanordnung.
Die Menschen in Möhlau haben zu viel Schlimmes erlebt, nachdem sie bereits traumatisiert waren von ihrer Fluchtgeschichte und von den Erlebnissen der Kriege und existenziellen Nöte in den Ländern, aus denen sie geflüchtet sind. Sie bräuchten umfassende medizinische und therapeutische Hilfe und Unterstützung, aber sie erfuhren im Gegenteil in Möhlau, dass sie nur auf ein Minimum ein Anrecht hätten, und sie wurden immer wieder mit behördlichen Hürden und mit diskriminierenden Auflagen konfrontiert, wenn sie versuchten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Flüchtlinge von Möhlau sind zum großen Teil entkräftet und sie benötigen das, was deutsche StaatsbürgerInnen, die nicht traumatisiert sind, selbstverständlich bekommen: Private Wohnungen ihrer eigenen Wahl. Nicht zugewiesene Wohnungen in den Dörfern, sondern Wohnungen in der Stadt Wittenberg. Nicht neue Verwaltungsauflagen, die über die Köpfe der Flüchtlinge hinweg geschehen, sondern freie Entscheidung bei der Wahl der eigenen Wohnungen. Nicht neue Schikanen und neue Einschränkungen. Denn gerade die, die von Flucht und von existenziellen Notlagen gezeichnet sind, müssen sich auf eine gute Wohnsituation und auf erleichterten Zugang zur Gesellschaft, zu Behörden und zur medizinischen Versorgung verlassen können. Und sie müssen sich sozial integrieren und ein selbstbestimmtes Leben aufbauen können- in der Stadt Wittenberg.
Flüchtlinge in Europa und in Deutschland brauchen Hilfe statt Zwangsauflagen, sie brauchen Integration statt Ausgrenzung. Die deutsche Gesellschaft beansprucht für sich, eine demokratische und hochentwickelte Gesellschaft zu sein. Aber wie geht diese Gesellschaft bis heute mit Flüchtlingen um? Es ist höchste Zeit, dass alle Lagerbaracken abgerissen werden und dass die Flüchtlinge eigene Wohnungen bekommen, dass sie Respekt und humanitäre Unterstützung bekommen. Wohnen ist Menschenrecht!
Flüchtlinge in Deutschland werden von Politik und Verwaltung unsichtbar gemacht für die übrige Bevölkerung, sie werden in Lager an den Stadträndern und in den Peripherien verbannt und ausgegrenzt. Laut Pro Asyl leben in Deutschland rund 80 000 Flüchtlinge in Lagern, viele von ihnen jahrelang. Somit werden schutzbedürftige und traumatisierte Menschen zum Opfer einer Bundespolitik und Gesellschaft, die sich gegen Migrantinnen abschottet, die Einwanderer als Bedrohung begreift, und die nur die Profiteure aus westlichen Industriestaaten willkommen heißt, und das bedeutet strukturellen Rassismus. Aber es kann eine humane Entwicklung geben, wenn Regionen jeweils dabei nicht mitmachen und wenn Zivilgesellschaft und Verantwortliche sich vor Ort für die Flüchtlinge einsetzen und solide und selbstbestimmte Verhältnisse verlangen.
Es ist zu begrüßen, dass die AG Möhlau im Kreistag über Wohnalternativen für Flüchtlinge verhandelt, aber sie sollte dabei auch keine halben Sachen machen und sollte den Flüchtlingen Wahlfreiheit für ihre Wohnungen bieten. Denn die Menschen in Möhlau können nicht länger warten und sie können auch keine neuen Abhängigkeiten und Auflagen erdulden. Es muss ihnen möglich gemacht sein, sich selbst Wohnungen zu suchen. Und es dürfen nicht Einschränkungen gemacht werden, bei denen Alleinreisende außen vor gelassen werden und erneut in einer zentralen Unterkunft landen. Alleinstehende Flüchtlinge haben ebenso den Bedarf nach Schutz, nach Integration und nach selbstbestimmtem Wohnen wie alle anderen. Sie brauchen volle Gesundheitsversorgung, Fortbildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, sozialen Anschluss, einfache Einkaufswege und Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.
Diesen Flüchtlingen ist nicht geholfen, wenn man sie kilometerweit von der Stadt entfernt in einem Dorf oder einem Lager unterbringt. Sie haben nicht die Kräfte und sie haben kein Auto, um sich in die Stadt zu begeben. Wie der Landkreis weiß, haben sie nicht das Geld für den regelmäßigen Busfahrschein. Sie erhalten nur höchstens 180 Euro im Monat. Diejenigen, die Schutz gesucht haben, brauchen ein selbstbestimmtes Leben und Wohnungen in Wittenberg, soziale Integration und den etablierten Lebensstandard der deutschen Bevölkerung. Alles andere wäre Abschreckung. Für Wohnungen in Wittenberg- für Familien wie Alleinstehende, für alle Menschen, die jetzt noch in der Kaserne in Möhlau leben!
Für ein selbstbestimmtes Leben für Flüchtlinge! No border, no nation, no administration!”
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Lager Möhlau in der Sicht der Assoziation der Abgeschobenen Malis:
Zwei Delegierte der Assoziation der Abgeschobenen in Mali (AME) haben am 7.6.10 das Lager Möhlau besucht und waren von den dortigen Verhältnissen entsetzt. AME hatte sich 1996 als Selbstorganisation Abgeschobener in Mali gegründet, und ist sowohl mit medizinischer und struktureller Hilfe wie mit Öffentlichkeitsarbeit und Stellungnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen in Mali für Abgeschobene aktiv.
Die zwei Mitglieder von AME Osmane Diarra und Alassane Dicko haben sich nach Möhlau begeben im Rahmen ihrer 10-tägigen Info-Rundreise in Deutschland mit VertreterInnen von Medico International, von Pro Asyl, No Lager Bremen und dem Flüchtlingsrat Hamburg, um sich ein Bild von der deutschen Flüchtlingsverwaltung zu machen und um ihrerseits über die Situation in Mali zu informieren. Diarra und Dicko äußerten nach ihrem Eindruck von Möhlau, dass man in den afrikanischen Ländern niemals in dieser Weise mit Europäerinnen und Europäern umgehen würde. Auf ihrem Vortrag im Eine-Welt-Haus in Magdeburg sagten sie: “Wir hatten so etwas nicht erwartet, zu sehen, wie hier Unschuldige blockiert werden und ausgegrenzt werden ohne Perspektive…für das bisschen, was wir hier gesehen haben, müssen wir von einer moralischen Zerstörung der Menschen durch Isolation sprechen. Sie erwarten sich nichts mehr. Doch sie sind hierhergekommen, um Schutz zu suchen. Flüchtlinge brauchen Freiheit, und es ist die Pflicht von EU und Deutscher Regierung, ihren Blick zu ändern und zu ermöglichen, dass diese Menschen sich bewegen, reisen können.”
AME verwies hierbei auch auf die Verantwortung Europas gegenüber den Flüchtlingen: weil es die europäische Monopolpolitik in den Ländern des Südens ist und die Ausbeutung der Ressourcen in Nigeria, im Kongo, in Ruanda, im Sudan und vor den Küsten Somalias und Westafrikas ist, die die BewohnerInnen dazu zwingt, diese Länder zu fliehen. Die Mitglieder der Vereinigung für die Abgeschobenen Malis urteilten außerdem in einem Interview in der Zeitung Trend-Infopartisan über die europäische Verantwortung:
“Eine demokratische, unabhängige und ständige Kontrollinstanz (mit Teilnahme von Organisationen der Zivilgesellschaft und NGO `s) muss aufgestellt werden zur Wahrung der Menschenrechte von Asylsuchenden und von MigrantInnen, die von der Kontrolle und Steuerung des Flüchtlings-Stroms – betroffen sind. Die Notwendigkeit für die europäischen Zivilgesellschaften, einzugreifen, ist von der Verteidigung der Werte geboten, die selbst einmal zur Gründung der EU-Gemeinschaft geführt haben. Die Fragen der Migration ( ob natürliche menschliche oder dynamische sozio-ökonomische Bewegung) sind mit ihrer Wirkmächtigkeit für die Bevölkerungen und mit Sekundärfolgen für die Individuen zu wichtig, als dass sie nur Einzelregierenden und politischen Personen überlassen werden könnten. Denn es muss bewusst bleiben, dass für einige Länder außerordentlich schwere Lasten zu tragen sind und die zufrieden stellende Lösung für die Probleme nicht ohne eine internationale Solidarität erreicht werden kann.”
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SPIELEN UND LEBEN IN DER STADT UND NICHT IM WALD!
WOHNUNGEN IN WITTENBERG – FÜR ALLE MÖHLAUER FLÜCHTLINGE! LAGER MÖHLAU DICHTMACHEN!
Kundgebung mit Fest in Lutherstadt Wittenberg auf dem Marktplatz am Freitag 18.6.10 um 13 Uhr, von No Lager Halle und Flüchtlingsinitiative Möhlau
Initiative Togo Action Plus fährt von Berlin aus mit der Bahn hin – Treffpunkt um 10.15 am Reisezentrum Alexanderplatz (im S-Bahnhof)
Noch wohnen die 206 Flüchtlinge zwangsweise in der alten Lagerkaserne Möhlau im Niemandsland – 8 Kilometer entfernt vom Bahnhof des Dörfchens Raguhn, und 7 Kilometer entfernt von Gräfenhainichen…Der Kreistag Wittenberg (Sachsen-Anhalt ) hatte auf ihre Proteste hin seit dem November 2009 begonnen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit ihren Lebensbedingungen und mit alternativen Unterbringungen befassen sollte (ursprünglich, so gaben SprecherInnen des Kreistags zu, hätte es diese AG schon in 1999 geben sollen, aber sie kam damals nicht zustande).
Während es zu begrüßen ist, dass das Gutscheinsystem inzwischen teilweise von Bargeldzahlungen abgelöst wurde, so bleibt es zu kritisieren, dass diese Änderung noch nicht alle Flüchtlinge einbegreift. Außerdem mussten diese seit dem Januar neue Schikanen mit Botschaftsvorführungen und Abschiebeandrohungen über sich ergehen lassen ( Dokumentation von No Lager Halle )!
Die AG “Möhlau” des Kreistags wurde von der Flüchtlingsinitiative Möhlau und dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt dahingehend kritisiert, dass keine Flüchtlinge vertreten sind. Jetzt, seit dem Mai wurden Vorschläge von der AG vorgelegt und bei einem runden Tisch mit den Betroffenen und mit VertreterInnen von No Lager Halle besprochen. Und am 21. 6. muss der Kreistag definitiv über die Zukunft der MöhlauerInnen entscheiden, weil der Pachtvertrag mit dem Eigentümer ausläuft. Darum organisieren No Lager Halle und die Flüchtlingsinitiative Möhlau ein Fest mit Kundgebung am 18.6., um die Lebensumstände der Möhlauer Flüchtlinge öffentlich zu machen und nochmals Wohnungen in Wittenberg für sie zu verlangen.
Salomon Wantchoucou von der Flüchtlingsinitiative Möhlau erklärte bei dem runden Tisch (am 8.6.): “Die Flüchtlinge wollen keinen isolierten Wohnort mehr. Erstens wollen sie Privatwohnungen für Verheiratete sowie Unverheiratete, wie es heute auch in dem Landkreis Dessau-Roßlau der Fall ist. Die Flüchtlinge dort können selbst Wohnungen für sich wählen. Und sie wollen zweitens in die Stadt integriert werden, in der es Zugverbindungen, Einkaufsmöglichkeiten, Spielplätze für Kinder usw. gibt.”
Mit der verwaltungsbestimmten Unterbringung der Flüchtlinge steht der Landkreis Lutherstadt Wittenberg im Land inzwischen ziemlich alleine da. In Dessau wurde eine zentrale Unterkunft geschlossen und die Flüchtlinge sollten sich dann selbst Wohnungen suchen; das gleiche war in Sangerhausen und Magdeburg der Fall, wo Verwaltungen nach Jahren aus Kostengründen von der Kontrolle der Wohnsituation von Flüchtlingen abwichen. Privatwohnungen eigener Wahl sind nun mal die humanste und die billigste Lösung zugleich. Die Initiative Runder Tisch in Wittenberg hat einen Offenen Brief an den Landkreis verfaßt, um die Schließung von Möhlau zu fordern (Brief ). Dieser Brief kann bis 14.6. unterschrieben und an den Landkreis geschickt werden.
Es ist zudem deutlich zu fordern, dass die Flüchtlinge Wahlfreiheit für ihre Wohnungen bekommen! Doch es steht auf der Kippe, ob sich die AG des Kreistags hierfür entscheidet. Es wird u. a. von diesem argumentiert, dass private Wohnungen hohe Verwaltungskosten mit sich brächten – also wird offenbar vorausgesetzt, dass eine freie Wohnortwahl gar nicht in Frage komme. Es sind diverse andere Unterbringungen im Gespräch, u. a. eine neue zentrale “Gemeinschaftsunterkunft” für die Alleinstehenden von Möhlau, und für die anderen, z. B. Familien, keine ausschließliche Unterbringung in der Stadt Wittenberg, wie es die MöhlauerInnen verlangen.
Doch die Menschen in Möhlau haben schon zu viel gelitten. Sie haben viele menschenunwürdigen Einschränkungen erdulden müssen. Der Landkreis wäre jetzt in der Pflicht, diesen Menschen endlich Ruhe zu gewähren und sie nicht mit neuen Auflagen zu konfrontieren.
Auch die Initiative Togo Action Plus fordert: Keine halben Sachen! Keine kleinlichen Ausnahmen oder neuen Zwangsbestimmungen! Gebt den Flüchtlingen von Möhlau endlich private Wohnungen ihrer Wahl!
Wohnungen in Wittenberg für alle Flüchtlinge!
Kommt mit von Berlin nach Wittenberg, um an der Kundgebung teilzunehmen! Wir fahren mit Ländertickets zusammen hin.
Initiative Togo Action Plus, Colbestr. 19, 12047 Berlin
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Lager Möhlau muss weg!
juin 3, 2010
Lager Möhlau muss weg!
Flüchtlingsinitiative Möhlau unterstützen- an der Besichtigung des Lagers teilnehmen!
Die Gespräche über das Flüchtlingslager Möhlau in der “AG Möhlau” des Kreistags Wittenberg laufen, und es soll im Juni zu einer Entscheidung kommen. Die Flüchtlingsinitiative Möhlau und No Lager Halle sowie der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt kritisierten in den vergangenen Monaten, dass keine FlüchtlingssprecherInnen in der AG vertreten seien. Zugleich seien BewohnerInnen der Flüchtlingskaserne mit Botschaftsvorführungen und Abschiebeandrohungen massiv unter Druck gesetzt worden. Auch die Initiative Togo Action Plus protestiert gegen diese erneuten Schikanen gegen die den Möhlauer Flüchtlinge, und fordert, dass Schluss mit den Hinhaltungen der Flüchtlinge in Möhlau ist – es ist höchste Zeit, dass die 250 BewohnerInnen der elenden Kaserne im Niemandsland endlich menschenwürdig leben können und Wohnungen in Wittenberg erhalten. Die Kinder und Jugendlichen, die hier unter erbärmlichen Verhältnissen aufwachsen, aber auch sämtliche Erwachsenen und “Einzelreisenden” haben schleunigst in dezentralen Wohnungen unterzukommen – damit dieser Schandfleck eines “Wohnheims” endlich abgerissen werden kann, der nichts mit einer Unterkunft für Menschen gemein hat.
In einem offenen Brief an die zuständige Kommission schilderten die Flüchtlinge von Möhlau im Februar dieses Jahres ihre Wohnsituation. Der Brief ist bei No Lager Halle dokumentiert.
Die Karawane für das Recht der Flüchtlinge und MigrantInnen organisiert deshalb mit No Lager Hlle und der Flüchtlingsinitiative Möhlau wieder eine Pressekonferenz in Möhlau am 7.06.10 um 12 Uhr. Dabei sollen auch Mitglieder der Organisation “Association Malienne pour les Expulsés”, die “Assoziation für die Abgeschobenen in Mali” zugegen sein, die nach Deutschland gereist sind.
T.A.P. 3.06.10
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