Offener Brief an Innenminister Sachsen-Anhalts

wir, die Initiative Togo Action Plus e.V., fordern die Abschaffung der
Residenzpflicht. Dazu schrieben wir dem Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger
Stahlknecht, einen Brief und starteten im Juni 2011 eine Faxkampagne. Auf
Stahlknechts zerschmetternde Antwort folgt nun ein Offener Brief, in dem wir
versuchen die Situation Geflüchteter und den politischen Unwillen in Deutschland
darzulegen und fordern die Abschaffung der Residenzpflicht, die Abschaffung der
10 € Gebühr, Wohnungen statt Lager sowie ein Ende der rassistisch motivierten
Polizeikontrollen von Geflüchteten.

Zum Nachlesen und Weiterleiten:

Offener_Brief_Residenzpflicht abschaffen

 

Fax Kampagne 2011/Juni: Residenzpflicht in der BRD abschaffen, ein Ende der 10€ Gebühr!

Die Initiative Togo Action Plus e.V. (ITAP e.V.) startete im Juni 2011 eine Faxkampagne an den neuen Innenminister Sachsen Anhalts, Holger Stahlknecht (CDU). Die Mitglieder von ITAP e.V. forderten darin – mit Unterstützung vieler Berliner_innen – die konsequente Abschaffung der Residenzpflicht, eine Abschaffung der 10€ Gebühr, die von Geflüchteten für das Ausstellen einer Verlassenserlaubnis verlangt wird, sowie einen Stopp der gezielten Polizeikontrollen in Sachsen-Anhalt im Sinne des racial profiling.

Die Antwort Stahlknechts auf die Faxkampagne macht seinem Namen und seiner Partei alle Ehre und zeigt offen, das die vom ehemaligen Innenminister Holger Hövelmann eingeführte Lockerung der Residenzpflicht ganz und gar nicht der Meinung Stahlknechts entspricht. So verteidigt er die Residenzpflicht und schreibt, dass die den räumlichen Beschränkungen zugrunde liegenden Überlegungen von hoher Relevanz seien. Er argumentiert deutlich für eine durch die Residenzpflicht erwirkte kurzfristige Erreichbarkeit der Asylbewerber, um das Asylverfahren zu beschleunigen sowie um eine mögliche Ausreisepflicht von Geduldeten zeitnah durchzusetzen. In anderen Worten: Die Residenzpflicht ist von hoher Relevanz, um Menschen zu kontrollieren und schneller abzuschieben.

Darüber hinaus – und so weit scheint Stahlknecht gar nicht erst denken zu wollen – besteht noch immer kein Recht auf Bewegungsfreiheit für das gesamte Bundesgebiet. Für Fahrten in andere Bundesländer müssen noch immer Verlassenserlaubnisse beantragt werden, die in der Praxis – gerade von der Ausländerbehörde Merseburg – oftmals unbegründet abgelehnt werden.

Zum Nachlesen:
Faxkampagne (PDF): Faxvorlage
Antwort Stahlknechts: Seite 1 Seite 2

Fax Kampagne 2010/Juni: Gegen Residenzpflicht und Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Liebe Leute, die Situation von uns Flüchtlingen ist schlimmer geworden. Deshalb bitten wir Euch, die Flüchtlinge mit der Fax-Aktion gegen Residenzpflicht und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu unterstützen. Bitte schickt das Fax unterschrieben an das Verwaltungsgericht und die Ausländerbehörde. Entsprechende Formulare hierzu findet Ihr im Anhang. Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr an TogoActionPlus(at)web.de Bescheid gebt, wenn Ihr das Fax geschickt habt, damit ich einen Überblick habe und mich bei Euch bedanken kann.

Zudem plane ich am 26. Mai 2009 um 11:30 eine Demo vor dem Antsgericht Haale/Saale Landkreis Saalkreis (Ausländerbehörde). Treffpunkt für die Demo ist der Hauptbahnhof Halle/Saale um 11 Uhr.

Ich hoffe sehr auf Eure Unterstützung und bitte Euch, die Information weiterzuleiten.

Dieser Kampf ist nicht für mich, er ist für uns ALLE!!!!

Euer Komi
TOGO ACTION PLUS

Verwaltungsgericht Halle/Saale
1. Kammer
Thüringer Straße 16
06112 Halle
Fax Nr.: 0345 – 220-2332

Ausländerbehörde Landkreis Saalkreis
Domplatz 9
06217 Merseburg
Fax: 03461 40-1155

5.Mai 2009

FORDERUNG – Abschaffung der Residenzpflicht

Es sollte daran erinnert werden, dass es während der Kolonialisierung Togos, Kameruns und weiterer Länder durch Deutschland der Bevölkerung nicht erlaubt war, ihr jeweiliges Dorf oder Gebiet ohne eine kostenpflichtige Sondergenehmigung zu verlassen.

Die deutschen Kolonialbehörden kontrollierten und beschränkten die Bewegung der Bevölkerung, um damit jedem antikolonialem Treffen und Widerstand entgegenzuwirken.
Heute befinden sich Flüchtlinge in Deutschland grundsätzlich wieder in der gleichen Situation. Die Residenzpflicht macht es nahezu unmöglich, sich zu organisieren. Die Teilnahme an Vorbereitungstreffen und Veranstaltungen sowie Diskussionsforen oder kulturellen Aktivitäten, das Treffen von Freunden und Freundinnen oder der Besuch von Mitaktivisten im Abschiebegefängnis geht mit dem Risiko einer Kontrolle und Verfolgung sowie der Zahlung einer Strafe von bis zu 2500 € oder mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr einher.

Besonders die Flüchtlinge, die sich für Menschenrechte und eine fortschrittliche Gesellschaftsentwicklung engagieren sind verstärkt damit konfrontiert und werden zur Zielscheibe der Polizei und der Behörden, da sie den gesellschaftlichen und staatlichen Rassismus, den sie alltäglich in Deutschland erfahren, benennen. Schon während der Naziära gab es ähnliche Verordnungen. Bereits im Jahr 1938 wurden ähnliche Regelungen (diesmal alle Ausländer betreffend) in der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (Reichsgesetzblatt, Teil I, 25.August 1938, Nr. 132, S. 1055) erlassen. Diese Form der Residenzpflicht ist jedoch vor dem Hintergrund der Diktatur der Nazis zu sehen und nur schwer mit der heutigen Residenzpflicht vergleichbar. Aber in der Tatsache, dass sie ebenso gegen eine ausländische Minderheit gerichtet war und Rassismus und Faschismus förderte, bestehen viele Ähnlichkeiten.

Komi E., ein Aktivist, hat deshalb vor Gericht gegen die Behörde geklagt, weil der Landkreis Saalkreis von den Flüchtlingen 10 € für die Genehmigung zum Verlassen des Landkreises „aus privaten Gründen“ verlangt. Die Behörde behauptet zwar, dass nur diejenigen Flüchtlinge, die mehr als 194 € Sozialgeld bekommen, die 10€ Genehmigungsgebühr zu zahlen hätten, jedoch stimmt dies nicht. Alle Flüchtlinge müssen diese Gebühr zahlen, auch wenn sie weniger als 194 € Sozialgeld erhalten.

Komi E. sagt, dass das Gesetz viele negative Auswirkungen habe und viele Asylsuchende kriminalisiert habe. Es liefere sie der Willkür der Polizeibeamten aus, weil die Flüchtlinge bereits dann zum Straftäter würden, wenn sie die „Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises“ nicht erworben haben. Die Flüchtlinge würden durch ihre bloße Anwesenheit zum Straftäter.
Beim Kontrollieren machten die Beamten oft, was sie wollten, ein Polizist sage nicht gegen den anderen aus, und bei Gericht werde grundsätzlich immer dem Beamten geglaubt. Oury Jalloh z.B. verbrannte in einer Polizeizelle in Dessau in Sachsen-Anhalt.

Komi E. klagt, dass die Residenzpflicht sein natürliches Recht auf Bewegungsfreiheit, die Entfaltung seiner Persönlichkeit, den Grundsatz der Gleichheit aller Menschen, seine Menschenwürde und sein Recht auf Schutz der Privatsphäre verletze. Die Durchführung dieser gesetzlichen Regelung zerstöre in einem schrittweisen Prozess die Persönlichkeit und die Individualität jedes Betroffenen. Die Residenzpflicht sei rassistisch und diskriminierend in Wort und Tat. Sie sei ein institutioneller Rassismus. Wir Afrikaner werden mehr kontrolliert, sobald sie unsere Hautfarbe sehen und die Leute, die die Kontrolle miterleben, sehen uns aufgrund dessen als kriminell an. Es gibt kaum die Chance, Kontakte zu bekommen. Es ist so abschreckend, wie wir behandelt werden. Das fremdliche Aussehen begründet den Anfangsverdacht auf illegalen Aufenthalt. Der Afrikaner, der den Bahnhof betritt, macht sich schon verdächtig. Die Residenzpflicht negiert jeden Gedanken von Integration.

Daher fordern wir von den Behörden:
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge muss ohne weiteren Verzug beendet werden, indem das menschenverachtende Gesetzt zur Residenzpflicht abgeschafft wird und das Recht auf Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge wiederhergestellt wird!
Die Gebühr von 10 € zum Verlassen des Landkreises muss aufgehoben werden!
Die gezielten Polizeikontrollen von ausländisch aussehenden Menschen müssen gestoppt werden!

Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!

Die deutschen Behörden sagen auf der einen Seite, dass sie die Ausländer integrieren möchten. Auf der anderen Seite verhindert sie aber Integration durch die Residenzpflicht!

„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (GG, Art. 3.3.

Bitte unterstützt unsre Unterschriftensammlung,

indem ihr per Kontaktformular unten eine kurze Bestätigung

von eurer Unterschrift mit Name und Adresse gebt.

Eure Daten werden nur für diesen Zweck einmalig verwendet. Vielen Dank.  Eure T.A.P.


Bundesweite Unterschriftensammlung:

Kampagne für das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit der Initiative Togo Action Plus

c/o Antirassistische Initiative e.V., Colbestr. 19, 10247 Berlin.

An die Ausländerbehörde des Landkreises Saalekreis, an das Innenministerium Sachsen-Anhalt, an das Innenministerium der bundesdeutschen Regierung.

Die Residenzpflicht für Flüchtlinge in Deutschland bedeutet eine Verletzung des Menschenrechts auf freie Bewegung, und die Gebührenerhebung von 10 Euro für sog. “Urlaubsscheine” stellt noch eine zusätzliche Schikane im schwierigen Überlebensalltag der Flüchtlinge dar. Das Gesetz der Residenzpflicht und die strenge Kontrolle der Bewegung von Flüchtlingen im Land gibt es nur in Deutschland, sonst nirgends in der EU. Es gefällt mir nicht, dass Deutschland den “Vorreiter ” bei Restriktionen gegen Flüchtlinge macht, und ich möchte im Gegenteil, das diesen das Leben möglichst erleichtert wird. Ich fordere die Abschaffung der Gebühr für “Verlassensgestattungen” im Landkreis Saalekreis, wie auch in anderen Landkreisen der BRD, und ich bitte die Bunderegierung, die Residenzpflicht abzuschaffen.

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